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AVAS Marketing + Consulting GmbH - Spezialist für Onlinedienste und Applikationen für das Internet und im Kommunikationsbereich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webdesign und Webhosting

§ 1 Angebot & Auftrag

1. Ihr Internetauftritt ist ein Projekt der AVAS Marketing + Consulting GmbH, Olvenstedter Chaussee 104, 39130 Magdeburg kurz AVAS genannt. Alle an die AVAS gerichteten Aufträge, die im direkten und indirekten Zusammenhang mit der Herausgabe von Internetseiten stehen, werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen und Vereinbarungen außerhalb dieser haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht ausdrücklich von der AVAS durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung erkannt wurden.
2. Ein Dienstleistungs- oder Anzeigenvertrag kommt auf elektronischem Weg oder auf dem schriftlichen Antragsweg, durch die Beantragung und die Annahme des Antrages durch die AVAS (Vertragsschluss), zu Stande. Die Antragstellung erfolgt durch das Ausfüllen und elektronische Versenden des jeweiligen Antragsformulars sowie über die Einreichung eines schriftlichen Anzeigen- oder Dienstleistungsantrages an AVAS. Die E-Mail Adresse lautet info@avas-consulting.de. Es wird dem jeweiligen Antragsteller, wenn möglich, eine E-Mail über die Entscheidung oder ein Bestätigungsbrief zugesandt. Wird dem Antragsteller nicht innerhalb von 14 Werktagen die Annahme seines Antrags bestätigt, erlischt die Bindung des Antragstellers an diesen. Weiterhin ist der direkte Vertragsschluss ohne schriftliche Bestätigung (Angebot und Annahme) durch direkte Leistungserbringung (z. Bsp. erfolgte Werbungsveröffentlichung) möglich.
3. Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht, den Antrag innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss ohne Angabe eines Grundes zu widerrufen. Hierfür reicht eine Mitteilung in Textform, per Post, Fax oder E-Mail, an AVAS aus. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs, ist der Zeitpunkt der Absendung. Bei Widerruf wird nur bei ausdrücklicher Anforderung eine Widerrufbestätigung versandt.

§ 2 Daten & Verantwortung

1. Die von der AVAS geführte Kundendatenbank kann aus Text- und Grafikdokumenten bestehen. Der Antragsteller und Auftraggeber stimmt der Aufnahme in diese und der Weiterveröffentlichung zu.
2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Daten trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Die AVAS behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten, die Netiquette etc. verstößt.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, AVAS von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.
5. Bezüglich des Inhalts der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. Die AVAS behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen (s. § 2 Abs. 3).
6. Die AVAS haftet ferner nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der Veröffentlichungen erwachsen. Dies gilt auch für falsche Bestellungen oder Zahlungsanweisungen.

§ 3 Daten & Mängel

1. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung der Daten Sorge zu tragen.
2. Bei von der AVAS zu vertretender fehlerhafter Veröffentlichung hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Bei Nichtdurchführung besteht der Anspruch einer angemessenen Zahlungsminderung.

§ 4 Datenbank und Störungen

1. Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von der AVAS liegen, ist die AVAS von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.

§ 5 Preise

1. Es gilt zur Vertragserfüllung die bei Auftragseingang gültige Preisliste oder abweichend der auf dem Vertrag vereinbarte Leistungspreis.
2. Preisänderungen, insbesondere in Folge von Preisänderungen der Vertragspartner der AVAS, bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten. Im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein sofortiges Rücktrittsrecht zu.

§ 6 Leistungserbringung

1. Die Leistung ist erbracht, wenn eine Anzeige fertig platziert, eine Dienstleistung nachweisbar erbracht oder ein Banner produziert ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar nach Rechnungserstellung und Zugang. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszins der Deutschen Bundesbank erhoben.
2. Bei Zahlungsverzug wird das Mahnverfahren aktiviert. Die Mahnkosten betragen 10,00 Euro je Mahnung und werden jeweils sofort fällig und berechnet.

§ 8 Rabattsysteme und Laufzeit

1. Bei Rabattsystemen bzw. Prämien ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
2. Die Vertragslaufzeit ist mindestens 1 und maximal 5 Jahre. Sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.

§ 9 Datenschutz & Geheimhaltung

1. Die vertragliche Dienstleistung der AVAS bedingt auch den Umgang mit verschiedenen Daten des Auftraggebers, insbesondere auch persönlichen Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten (Verbindungsdaten).
2. Die AVAS weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Auftraggeber, auch selbst für die Sicherheit von ihm ins Internet übermittelten Daten, Sorge zu tragen.
3. Gleichwohl ist die AVAS nach besten Kräften bemüht, von Gesetzes wegen vertrauliche und/oder vom Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Dies gilt nicht für Daten, die ohnehin allgemein zugänglich sind; ebenso, wenn international anerkannte technische Normen dies erfordern sowie, wenn die AVAS gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren.
4. Im Übrigen ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die AVAS Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist.
5. Zudem ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die AVAS die gespeicherten Bestandsdaten verarbeitet und seinen Kooperationspartnern zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung stellt.
6. Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, jederzeit unentgeltliche Auskunft über den ihn betreffenden und von der AVAS gespeicherten Datenbestand zu verlangen.

§ 10 Gewährleistung

a) AVAS leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurz- oder längerfristigen vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen AVAS hergeleitet werden.
b) Eine fehlerhafte Leistung liegt jedoch nicht vor
• bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -Hardware,
• bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
• bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,
• bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber,
• wenn die Darstellung der Anzeige/des Exzerpts nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthält,
• bei Ausfall des Servers, auf welchem die Anzeigendaten gespeichert sind.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
d) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlich werden kann. AVAS wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Kopieren, Linkung und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen AVAS hergeleitet werden.

§ 11 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten und Inhalte sowie etwaiger Marken zu sein. Zur Durchführung des Vertrages räumt der Auftraggeber der AVAS das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm übersandten Daten und Inhalten nebst etwaigen Marken. Der Auftraggeber stellt die AVAS gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. AVAS ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 12 Sonstiges

1. Der Auftraggeber kann mögliche Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung der AVAS auf Dritte übertragen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber AVAS aufrechnen.
3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die AVAS Erklärungen (Ausnahme: formbedürftige Erklärungen, insbesondere Kündigung) auch auf elektronischem Weg (z.B. per e-Mail) wirksam an ihn richten kann.
4. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, gilt der Geschäftssitz AVAS als vereinbarter Gerichtsstand. Die AVAS ist jedoch berechtigt, den Geschäftssitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.
5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Geschäftssitz der AVAS als Erfüllungsort.
6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist.
7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung bzw. des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.

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